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PRÄVENTION
CannabisFlyer INDRO e.V.
UMGANG
MIT CANNABISPRODUKTEN:
Haschisch
und Marihuana
Die nachfolgenden Informationen richten sich an Cannabisgebrauchende
und/oder Konsumwillige und sind nicht als 'Konsumaufforderung'
mißzuverstehen.
WAS
IST CANNABIS?
Cannabis
ist der botanische Oberbegriff für die Hanfprodukte Haschisch
und Marihuana.
Sie werden aus der wohl ältesten Kulturpflanze gewonnen
(Cannabis Sativa, Indica, Ruderalis). Dieser Faserhanf diente
einerseits zur Fasergewinnung, andererseits aber auch als
Heil- und Rauschmittel. Das wirksamste Cannaboid (die Pflanze
enthält mehr als zwanzig psychoaktiv wirksame Substanzen)
ist das Tetrahydrocannabinol (THC), das sich in dem von den
weiblichen Blüten abgesonderten Harz befindet. Seit der
Entdeckung von THC ist es möglich, die Substanz auch
synthetisch herzustellen.
Während
Marihuana aus einem Gemisch von zerriebenen Blättern,
Stengelstückchen und Blüten des Hanfes besteht,
wird Haschisch aus dem Harz der Blütenstände (Drüsenköpfe
der weiblichen Pflanze) gewonnen. Die Qualität bzw. Potenz
(THC-Gehalt) des Haschisch nimmt von gelblich oder grünlich
über rötlich-braune Sorten bis zu den hochpotenten
schwarzen Sorten immer mehr zu. Haschisch (Dope,Shit) enthält
durchschnittlich einen THC-Gehalt
von 5-15%, Marihuana (Grass) lediglich 1-3% (niederländische
Züchtungen können hier bis zu 20% THC enthalten:
z.B. Super Skunk, Durban Poison, Big Bud, Christal Paradise).
Das seltenere Haschisch-Öl kann als lipidlöslicher
Pflanzenextract 25-50% THC-Konzentration aufweisen.
Cannabisprodukte
werden in Zigaretten (Joints) oder pur in speziellen Rauchwerkzeugen
(Paraphernalia) geraucht, gelegentlich in Tee oder Getränken
aufgelöst getrunken oder oral u.a. als Gebäck eingenommen.
Die wirksame Dosis von THC liegt bei der gerauchten Einnahmeart
zwischen 2 und 22mg und bei der oralen Anwendung zwischen
20 und 90mg. Wenn unter normalen Bedingungen Haschisch/Marihuana
konsumiert wird, nimmt man zwischen 16% und 19% des THC zu
sich.
Eine letale (tödliche) Dosis ist nicht bekannt.
Bei wiederholter Einnahme kommt es zu einer Anreicherung im
Fettgewebe und in der Leber, wodurch es im Urin noch nach
Wochen nachgewiesen werden kann (allerdings nur die unwirksamen
Substanzen). Wenn Cannabis geraucht
wird, beginnt
die Wirkung schon nach ein paar Minuten. Obwohl die höchste
Plasmakonzentration nach 7-10 Minuten erreicht ist, wird sie
erst nach ca. 30 Minuten wahrgenommen. Die Wirkung selbst
hält 2-3 Stunden an. Nach der oralen Einnahme (in Form
beispielsweise eines 'Space Cake') beginnt die Wirkung erst
nach 1 bis 2 Stunden und kann dann bis zu 10 Stunden anhalten.
Die Entwicklung einer körperlichen Abhängigkeit
mit entsprechenden Entzugserscheinungen ist nicht gegeben.
Unter Umständen kann jedoch bei einem täglichen,
exzessiven Gebrauch eine psychische Abhängigkeit als
Gewöhnung an die Drogenwirkung entstehen.
In der Regel ist Cannabis eine relativ leicht zu kontrollierende
und regulierende Rauchsubstanz, die wenig Neben- und Nachwirkungen
hat.
Je nach Bundesland schwankt der Marktpreis für 1gr Haschisch
und Marihuana zwischen 10-25 DM.
KURZGESCHICHTE
Hanf
ist seit mehreren tausend Jahren Begleiter der Menschheit,
ob als Nutzpflanze (Seile, Lampenöl, Kleidung etc.),
als Heilpflanze (Mittel gegen 'Grünen Star', Asthma,
Gicht, Rheuma, Übelkeit und Appetitlosigkeit, Migräne,
Schlaflosigkeit etc.) oder als Genuß- und Rauschmittel.
Die Herkunft der Pflanze ist bis heute umstritten. Manche
Wissenschaftler datieren den Cannabisgebrauch um 8500 Jahre
zurück. Vielfach findet man Hinweise, daß Hanf
gerade wegen seiner berauschenden Wirkung geschätzt wurde.
Im Hinduismus in Indien heißt es, Gott Shiva habe den
Menschen zur Erbauung und Erleuchtung Cannabis vom Himalaya
gebracht. In vielen buddistischen Überlieferungen und
Schriften wird gesagt, daß der Religionsstifter Siddhartha
sechs Jahre lang nichts anderes als Hanf zu sich nahm, bevor
er zum Buddha wurde. Bei den Parsen in Persien (8.Jahrh.v.Chr.
bis 5.Jahrh.n.Chr.) fand Cannabis als sakrales Räucherwerk,
als Salb- und Tafelöl und in der Geburtshilfe Verwendung.
Auch die Rastafari benutzten und benutzen Cannabis als heiliges
Sakrament, um mit ihrem Gott in Verbindung zu treten. Mitte
des 19.Jahrhunderts verbreitete sich in Europa nicht nur der
Gebrauch von Cannabis-Tinkturen bei Leiden von der Diphterie
bis hin zu Impotenz, sondern auch der private Genuß
von sog. Cannabis-Candys und 'Orienttabak'-Mischungen.
Mit
der Annahme der Genfer Konvention auf der Opiumkonferenz im
Jahre 1925 wurden
Cannabisprodukte unter Drogenkontrolle gestellt: Der Handel
mit Cannabisharzen, Extrakten und Tinkturen galt nunmehr als
Verstoss gegen das Nakotika-Verbot und unterlag schwerer Bestrafung.
Gegen Ende der 60er Jahre begann dann in der BRD aufgrund
der Zunahme des Cannabiskonsums von jugendlichen und jungen
Erwachsenen im Gefolge der Hippiebewegung ('Zentralrat der
umherschweifenden Haschrebellen') eine konsequente Verfolgung
und Bestrafung des Erwerbs und Besitzes von Cannabis. Im nun
begonnenen Kampf gegen die Drogen ging es weniger um die Schädlichkeit
von Cannabis, als vielmehr um eine politisch-ideologische
Auseinandersetzung über Nonkonformismus und alternative
Lebensformen als Verstoss gegen die herkömmliche Arbeitsmoral.
Heute ist Cannabis die weitverbreiteste illegalisierte Droge
und wird in der BRD von ca. 4-5 Millionen Menschen meist als
Freizeitdroge konsumiert. Weiterhin gilt jedoch das Cannabisverbot,
obwohl inzwischen wissenschaftlich als gesichert gelten kann,
daß der moderate -Cannabisgebrauch im Gegensatz beispielsweise
zum Alkohol keine unmittelbaren körperlichen Schäden
zur Folge hat und Haschisch und Marihuana keine Einstiegs-
und Umstiegsdrogen für den Gebrauch risikoreicherer Drogen
sind.
Neuere Untersuchungen zeigen, daß vielleicht 5% der
Cannabiskonsumenten aufgrund persönlicher Probleme, Gruppendruck,
Neugierverhalten und milieuspezifischer Bedingungen (illegaler
Drogenmarkt) auf andere Drogen umssteigen. Es sind demnach
stärker drogenunabhängige Faktoren, die ein mögliches
'Umsteigen' fördern oder hemmen.
In
einer Repräsentativerhebung des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) von 1993
gaben 97,5% der cannabiserfahrenen Personen an, niemals andere
illegalisierte Drogen konsumiert zu haben.
RECHTLICHE
SITUATION
Gegenwärtig handelt es sich bei 50% aller polizeilich
erfaßten 'Rauschgiftdelikte' um allgemeine Verstösse
gegen das BtMG, wobei ca.50% auf Cannabisprodukte entfallen.
Der sog. 'Haschisch-Beschluß' des Bundesverfassungsgerichtes
vom 28.04.94 hat nun aus der bestehenden 'Kann-Vorschrift'
in §31a des Betäubungsmittelgesetzes eine 'Muß-Vorschrift'
gemacht, daß - jedoch nur auf der Staatsanwaltsebene-
von Strafverfolgung 'grundsätzlich' abgesehen werden
kann, wenn Cannabisprodukte nur in geringen Mengen und ausschließlich
zum gelegentlichen Eigenverbrauch erworben und besessen werden.
Die einzelnen Bundesländer wurden aufgefordert, eine
einheitliche Regelung (Definition)
einer 'geringen' Menge festzulegen. Dies ist jedoch bis heute
nicht geschehen.
BEISPIELE
Baden-Württemberg:
max. 3 Konsumeinheiten
Bayern
: max. 6gr.Cannabisharz/Marihuana
Hamburg:
Größe einer Streichholzschachtel (ca. 20gr)
NRW:
max. 10gr. Haschisch und Marihuana
Sachsen-Anhalt:
max. 6gr. Haschisch/Marihuana
Schleswig-Holstein:
max. 30gr. Cannabisprodukte (außer Öl)
Nach
der neuen Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher
Vorschriften (10.BtMÄndV) vom 1.2.98 ist ab sofort der
Cannabissamen als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel
eingestuft, wenn 'er zum unerlaubten Anbau bestimmt ist'.
In
der Begründung heißt es: 'Damit soll dem verbreiteten
Vertrieb von Cannabis für den individuellen Anbau von
Hanf zu Rauschzwecken entgegengewirkt werden. Von einem derartigen
Vertrieb ist insbesondere dann auszugehen, wenn spezieller
Samen in zählbarer Körnermenge (z.B. 10 Samenkörner
für bis zu 150.-DM), häufig in Verbindung mit Beleuchtungssystemen
für den Anbau in Wohnräumen und Kellern und/oder
mit Angaben
des Tetrahydrocannabiol (THC)-Gehaltes der angebauten Pflanze,
angeboten und damit zu einem nicht erlaubten Hanfanbau verleitet
wird'. Mit dieser Gesetzesänderung findet nun eine neue
Illegalisierung (Erwerb und Handel von THC-haltigen Hanfsamen)
statt, wiewohl gleichzeitig das synthetisch hergestellte Cannabiol
(Marinol) für Krebs- und AIDS-Patienten im Einzelfall
verschrieben werden kann.
In Bezug auf die Ergebnisse der 67.Gesundheitsministerkonferenz
der Länder von 1994 wird in einigen Bundesländern
geprüft, wie eine 'Neubewertung' von Cannabis umgesetzt
werden kann (Einführung des Opportunitätsprinzips
wie in den Niederlanden mit ihrem Coffee-Shop-Modell, Unterstellung
unter das Ordnungswidrigkeitenrecht oder eine weitere Begrenzung
der Strafbarkeit). Insgesamt gesehen zeigt sich in der BRD
bezüglich der Cannabispolitik eine vielschichtige, widersprüchliche
und verworrene Diskussionslage. Für die Praxis gilt weiterhin:
der Umgang (Erwerb und Besitz) mit Cannabisprodukten ist immer
noch strafbar.
Vom Grundsatz her wird jedoch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren
einstellen, wenn es sich um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch
handelt und keine 'Fremdgefährdung' vorliegt.
WIRKWEISEN
UND RISIKEN
Eine
genaue Beschreibung der psychoaktiven Wirkungsweise ist nur
annähernd möglich, da der jeweilige Rausch und die
Empfindungen subjektiv unterschiedlich wahrgenommen werden.
Die kurz- oder langfristigen Wirkungen der Cannabisprodukte
hängen von den jeweiligen Konsumbedingungen (Umfeld des
Gebrauchs), der Persönlichkeit (Stimmungen, Eistellungen,
Erwartungshaltungen), der Gebrauchshäufigkeit und der
Gebrauchsdosis ab, wobei alle Funktionen wechselseitig voneinander
abhängig sind. Jugendliche mit persönlichen und
sozialen Problemen sind hier sicherlich gefährdeter als
ausgeglichene Jugendliche, Cannabis als ein Problembewältigungsmittel
zu verwenden.
Physische Wirkungen
Beschleunigung des Herzschlages, Erhöhung der Pulsfrequenz,
Rötung der Augen, trockener Mund, Appetitsteigerung ('Fressflash'),
Senkung des Augeninnendrucks, Schmerzlinderung, Brechreizunterdrückung.
Psychische Wirkungen
Entspannung, Heiterkeit, leichte Euphorie, erhöhte Sensibilität,
veränderte Sinneseindrücke (Musik, Farben), Phantasieanregung,
verminderte Konzentrationsfähigkeit, verändertes
Zeitempfinden.
Insgesamt gesehen werden gute Gefühle ebenso intensiviert
wie umgekehrt negative Stimmungen verstärkt werden.
Die euphorische Phase hält in der Regel 1 bis 2 Stunden
an; danach tritt ein eher beruhigender Effekt in den Vordergrund.
BEEINTRÄCHTIGUNGEN
UND NEBENWIRKUNGEN
Bei
einer sehr hohen Dosis, insbesondere wenn Haschisch in grösserer
Menge gegessen oder getrunken wird, kann es zu visionären
Zuständen, lebhaften Imaginationen, zu Halluzinationen
und Wahnvorstellungen kommen.
Möglicherweise führt dies auch zu Kreislaufproblemen,
Angstzuständen und Erbrechen.
Falls vor dem Konsum Ängstlichkeit, Bedrücktheit
oder latente psychische Probleme vorhanden sind, können
diese Probleme durch den Cannabisgebrauch verstärkt werden.
Starker und anhaltender Cannabisgebrauch kann psychiatrische
Erkrankungen begünstigen, jedoch nicht verursachen.
Ein langjähriger, chronisch starker Cannabisgebraucher
erscheint möglicherweise apatisch, energie- und motivationslos.
Dieser Zustand ist jedoch nicht die Regel, liegt in der Persönlichkeit
begründet und ist kein Indiz für ein cannabisbezogenes
'amotivationales Syndrom' (Antriebsverlust, Gleichgültigkeit,
Leistungsablehnung).
Cannabisgebrauch beeinflusst während der Wirkungsdauer
das Kurzzeitgedächtnis und verändert die Wahrnehmung.
Die Fähigkeit zum Führen von Fahrzeugen und das
Bedienen schwerer Maschinen ist somit zum Zeitpunkt der akuten
Wirkung eingeschränkt.
Das Rauchen von Cannabisprodukten birgt die gleichen Gefahren
wie der Tabakkonsum.
Folgen eines langjährigen Gebrauchs können Bronchitis,
Emphyseme und Lungenkrebs sein.
Folgende Personen sollten generell auf den Konsum von Cannabisprodukten
aus gesundheitlichen Gründen verzichten:
Kinder und Heranwachsende, schwangere/stillende Mütter,
Herz- und Kreislaufkranke, Lungenkranke, psychisch Erkrankte.
Generell gilt: Das Risiko einer Droge ist nicht absolut bestimmbar.
Es zeigt sich immer erst im Zusammenspiel von drogenspezifischer
Wirkung, Persönlichkeitsfaktoren und sozialen Umfeldbedingungen.
REGELN
BZW: EMPFEHLUNGEN FÜR EINEN VERNÜNFTIGEN, RISIKOMINDERNDEN
UMGANG MIT CANNABISPRODUKTEN
Versuche,
möglichst nicht tagsüber bei der Arbeit oder in
der Schule zu konsumieren, sondern nur in der Freizeit (Kiffen
reduziert Deine Konzentrationsfähigkeit)
Konsumiere
nur, wenn Du 'gut drauf' bist, wenn Du Dich wohl fühlst.
Cannabis verstärkt die jeweiligen Stimmungen
Konsumiere
maßvoll und nicht, um Deine Sorgen zu vergessen
Konsumiere
nicht jeden Tag, mache Pausen, suche bewußt Gebrauchsgelegenheiten
aus und belohne Dich nach besonderen Ereignissen selbst
Schaffe
eine angenehme Atmosphäre und konsumiere in der Gemeinschaft
von Freunden. Beim Erstkonsum wähle sorgfältig die
Umgebung und die Mitkonsumenten aus
Wechsele
häufig die Sorten, dann kannst Du bald feststellen, welche
Sorte die angenehmste Wirkung hat
Stelle
das Kiffen nicht in den Mittelpunkt, andere Dinge sind wichtiger
(Freund/Freundin, Schule, Ausbildung, Beruf, Hobbys, Sport
etc.)
Wechsele
auch die Gebrauchsformen (Tee, Gebäck, Purpfeife, Bongs,
Kawum etc.), nur Joints mit viel Tabak sind auf die Dauer
wegen der Schadstoffe (z.B. Teer) gesundheitsschädigend.
Bedenke aber, bei Tee und Gebäck vorsichtig zu dosieren.
Space Cakes (Haschkuchen) essen ist riskant, da meist die
Dosis nicht bekannt ist. Also: Vorsichtig antesten und nichts
nachlegen, da die Wirkung erst nach ca. anderthlab Stunden
einsetzt
Lasse
den Rauch nicht zu lange in der Lunge, inhaliere nicht zu
intensiv. Es ist nämlich ein Vorurteil, daß man
nur so 'stoned' wird.
Gebrauche
Cannabisprodukte nicht in Kombination mit Alkohol oder anderen
psychoaktiven Drogen. Dies kann zu unerwünschten Nebenwirkungen
führen. Verschiedene Drogen verstärken sich in ihrer
Wirkung.
Achte
jederzeit auf die Dosierung. Beim Erstkonsum reichen 0,2gr.
Haschisch oder Marihuana aus
Sei
Dir darüber im Klaren, daß es auch gestrecktes
Haschisch im Handel gibt (Streckmittel: Henna, bestimmte Öle,
Baumharze, Sand etc.). Langes Nachglühen beim Bröseln
weist auf Streckmittel hin
Besorge
Dir Dein Dope nur bei guten Bekannten oder im Coffee-Shop.
Minimiere das Risiko eines Strafverfahrens, indem Du nur geringe
Mengen besitzt
Nach
dem Kiffen - Hände weg vom Steuer
Bei
Unwohlsein und zum Runterkommen: Trinke Vitamin C-haltige
Fruchtsäfte, Zuckerwasser oder Cola und kühle Kopf,
Nacken und Unterarme. Wenn Du Dich ängstlich, gestreßt
oder beunruhigt fühlst, begib Dich in einen ruhigen Raum
und bitte einen Freund/ eine Freundin bei Dir zu bleiben
Ein
täglicher, intensiv - exzessiver Gebrauch birgt die Gefahr
einer psychischen Abhängigkeitsentwicklung in sich
Falls
Du Probleme mit dem Kiffen oder auch in anderen persönlichen
Bereichen hast, wende Dich vertrauensvoll an die örtliche
Drogenhilfe oder an andere soziale Einrichtungen
HILFE
BEI DROGEN - NOTFÄLLEN
Wenn
jemand nach dem Kiffen (insbesondere in Kombination mit anderen
Drogen wie Alkohol, Ecstasy, Pilze etc.) kollabiert - die
Augen rollen nach hinten, Atemnot, kalter Schweiß, Koordinationsstörungen,
Übelkeit - dann sorge schnell für frische Luft und
absolute Ruhe. Bringe die Person in die stabile Seitenlage
und kontrolliere Atmung/Puls.
Es gilt: Keine Panik, Ruhe bewahren und die betroffene Person
nicht alleine lassen.Wenn Hilfe nötig wird, rufe einen
Notarzt (Nummer 112) und beschreibe genau was vorgefallen
ist und welche Drogen konsumiert wurden (der Arzt hat Schweigepflicht!).
INDRO
e.V. Münster
Text & Inhalt:
Dr. Wolfgang Schneider
2.Auflage 2001
Weitere
Informationen gibt es bei:
Tel.: 0251/60123; Fax: 0251/666580
Email: indro@muenster.net
http://home.muenster.net/ indro/~index.htm
Schorlemerstr.8,
48143 Münster
Tel. 0251/523355
Prävention
Grundlagen
und Modelle
Michael
Kleim, Stadtjugendpfarramt Gera
Begriff:
Prävenire Zuvorkommen präventiv
vorbeugend, zuvorkommend (Fremdwörterbuch)
Mit
dem Begriff „Prävention“ wird innerhalb
der Jugendhilfe sehr gern und zu jeder passenden und unpassenden
Gelegenheit hantiert. Dabei bleibt die begriffliche Zuordnung
meist bewußt unscharf. So stehen heute durchaus recht
unterschiedliche Auffassungen nebeneinander, was eigentlich
unter „Prävention“ zu verstehen ist. Ebenso
ist bis heute die Frage umstritten, ob präventives pädagogisches
Handeln sein eigenes Anliegen überhaupt umsetzen kann,
d.h. sein Ziel innerhalb der Zielgruppe - also der Jugend
- erreicht; oder ob es sich vielmehr um eine psychologische
Stütze für die Pädagogen handelt, welche angesichts
der anstehenden Probleme das Gefühl (oder die Illusion)
brauchen, nicht ohnmächtig zu sein, sondern handeln zu
können.
Allgemeine
Prävention
Prävention
- grundlegendes pädagogisches Handeln
- in
der Familie
- in
der Schule
- in
der Jugendarbeit Ziele:
u.a. soziale Kompetenz; kritisches Fragen; Verantwortungsgefühl;
Mündigkeit; Selbstbewußtsein; Kreativität
= allgemeine pädagogische Ziele, die in sich einen
Anspruch an Prävention tragen, ohne daß dies
ausdrücklich so bezeichnet werden muß
Spezialprävention
Ist
Jugendarbeit an sich schon präventiv allein dadurch,
daß sie - mehr oder weniger gut - geschieht, so existieren
doch auch Spezialfelder für präventives pädagogisches
Handeln:
Gewaltprävention
durch Orientierung auf Toleranz, Kompromißfähigkeit
und der Bereitschaft, Konflikte gewaltfrei zu lösen
Prävention
im Bereich religiöser Abhängigkeit („Sekten“)
durch Stärkung des kritischen Bewußtseins und der
Freude an eigenverantworteter Lebensgestaltung und selbstbestimmter
Entscheidung
Suchtprävention
durch Lernprozesse, die ermutigen, Problemen nicht auszuweichen,
sondern zu bewältigen; die Selbstwertgefühle stärken
und die darauf aus sind, bewußt mit Verhaltensweisen
(Spielen, Arbeiten, Genuß) umzugehen
Drei
Grundsäulen von Prävention
1.
Vertrauen Vertrauen bleibt das alles entscheidende Fundament,
von dem aus präventives pädagogisches Handeln getragen
werden muß!! Ohne ein gewisses Maß an Offenheit
wird kein Präventionsprozeß pädagogisch möglich
sein. Zwang, Drohung oder Einschüchterung verhindern
wirkliche Prävention. Nur von
einer Vertrauensbasis aus sind ernstzunehmende und tiefergehende
Auseinandersetzungen möglich.
2.
Verständnis Prävention ist keine Propaganda!!
Von oben herab den Jugendlichen Botschaften überzustülpen
hat nichts mit Pädagogik und damit auch nichts mit Prävention
zu tun. Die Jugendlichen sind keine Präventionsobjekte,
sondern unser menschliches Gegenüber. Sie, die Jugendlichen,
stehen im Mittelpunkt präventiven Handelns, und kein
abstraktes moralisches Ziel. Deshalb müssen die Jugendlichen
auch spüren und erfahren, daß sie ernst genommen
werden und sich selbst, ihre Sicht und Erfahrungen einbringen
können. Prävention wird so zu einem wechselseitigen
Prozeß, der immer wieder neu auf Dialog und Gespräch
und gegenseitigem Zuhören angewiesen ist.
3.
Sachkompetenz Es bedarf eben nicht allein pädagogischer,
sondern auch fachlicher Kompetenz. Wer Mormonen nicht von
den Munis unterscheiden kann, kann keine Aufklärung über
religiöse Gruppen machen. Wer Haschisch noch immer als
Einstiegsdroge bezeichnet, braucht sich nicht zu wundern,
wenn seine Gesprächsangebote von Jugendlichen nicht angenommen
werden. Jugendliche haben meist eigene Erfahrungen und informieren
sich
über
eigene Quellen. Eigene Unkenntnis führt geradewegs zur
Unglaubwürdigkeit; und diese hat zwangsläufig den
Abbruch des präventiven Dialogs zur Folge.
Drei
Modelle für Prävention in der Drogenarbeit
1)
abstinenzorientiertes Modell einer Drogenprävention
Ziel
dieses Modells ist die absolute Drogenfreiheit; klare Botschaften
(Keine Macht den Drogen) und Stärkung des Einzelnen,
Nein-Sagen zu können (Just say no) ; die Botschaft ist
moralisch begründet und erfolgt frontal- ein Dialog,
ein Gespräch erfolgt nicht; es wird nicht zwischen den
einzelnen Drogen differenziert, wohl aber klar zwischen legalen
und illegalen Substanzen unterschieden; Beweggründe des
Drogenkonsums oder Suchtursachen spielen kaum eine Rolle;
diese Prävention unterstützt aktiv die Stigmatisierung
und Ausgrenzung von Gebrauchern illegaler Drogen; politisch
stützt sich dieses Modell auf die Prohibition.
2)
ursachenorientiertes Modell einer Suchtprävention
Bei
diesem Modell wird nicht auf Stoffe und Substanzen gestarrt,
sondern versucht, die Ursachen für Suchtentwicklungen
in den Blick zu nehmen; nicht moralische Appelle, sondern
konkrete Hilfe zur Lebensbewältigung stehen dabei im
Zentrum; Suchtgefahren werden gleichrangig bewertet (illegale
Substanzen; legale Substanzen; nichtstoffgebundenes Suchtverhalten
wie z.B. Spielsucht); politisch tendiert dieses Präventionsmodell
dahin, die aktuelle Politik der Drogenbekämpfung durch
eine Politik der Suchtvorbeugung zu ersetzen.
3)
akzeptierendes Modell einer Schadensprävention
Dieses
Modell geht davon aus, daß Drogen als Heil- und Genußmittel
durchaus auch positive Funktion haben können; deshalb
ist nicht eine unbedingte Abstinenz, sondern auch ein bewußter
und kontrollierter Umgang mit Drogen pädagogisches Lernziel;
deshalb sieht sich dieses Modell als Ergänzung der Suchtprävention
, indem es weitere spezifische Risiken thematisieren und durch
präventives Handeln reduzieren will (Aufklärung
über safer use, 1. Hilfe, rituellen Drogengebrauch).Politisch
zielt dieses Modell darauf, Drogengebrauch nicht länger
zu kriminalisieren, sondern gesellschaftlich und kulturell
zu integrieren, um so konkrete Gefahren von Drogengebrauch
offensiv zu mindern.
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